Strompreiskompensation: Ausweitung der Entlastung für die Industrie
Die Europäische Kommission hat mit ihrer Mitteilung vom 23. Dezember 2025 die bisherigen EU-Leitlinien zur Strompreiskompensation im EU-Emissionshandel („Leitlinien SPK“) wesentlich geändert. Die Kostenentlastung für die erfassten Unternehmen kann erheblich sein und viele neue Unternehmen sind antragsberechtigt (voraussichtlich auch für im Jahr 2025 angefallene Kosten). Die Unternehmen sollten kurzfristig prüfen, ob sie eine Entlastung in Anspruch nehmen können und sich zeitnah auf die Antragstellung im Jahr 2026 vorbereiten. Die Frist für die Antragstellung im Jahr 2025 steht noch nicht final fest. In der Vergangenheit war Fristende regelmäßig der 30. Juni. Im Überblick beinhalten die Änderungen der Leitlinien SPK vor allem: Erweiterung des Kreises beihilfefähiger Sektoren, Erhöhung der Beihilfeintensität, Neue CO₂-Emissionsfaktoren ab 2026 und Änderungen bei den notwendigen ökologischen Gegenleistungen. Besonders interessant ist auch das Verhältnis zum Entlastungsregime des angekündigten Industriestrompreises (vgl.