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Bei der Covid-19-Investitionsprämie sind aktuell folgende Erleichterungen in Vorbereitung:
- Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio. sowie von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.
- Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen
Die Anpassung der Richtlinie und die erforderliche Gesetzesänderung sind noch ausständig. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl bestehende Anträge bzw. Verträge als auch neue Anträge.
Anträge auf Investitionsprämie können weiterhin bis spätestens 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden.