Corporate Social Responsibility

Corporate Social Responsibility

Nachhaltigkeit: ein strategisches Instrument der Unternehmensführung

Nachhaltigem unternehmerischem Handeln kommt seit vielen Jahren eine Schlüsselrolle zu, wenn es gelingen soll, wirtschaftlichen Fortschritt und Umwelt mit einem sozialen Ausgleich zu vereinen. Unternehmen tragen hier eine besondere Verantwortung: z.B. mit ressourceneffizienten Produktionsverfahren, mit der Herstellung umweltschonender Produkte, mit technologischen Innovationen sowie mit sozialverantwortlichem Handeln. Damit leisten Unternehmen einen entscheidenden Beitrag zu einer nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung. Nachhaltiges unternehmerisches Handeln ist heute eine Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Gesellschaft mit sozialen, ökologischen und ökonomischen Zielen. Darüber hinaus kommt Unternehmen, welche diese Aspekte der Unternehmensführung befolgen, ein entscheidender Wettbewerbsvorteil zu. Nachhaltiges unternehmerisches Handeln und die Berichterstattung darüber wird somit zunehmend zu einem strategischen Instrument der Unternehmensführung.

Um diesen Wettbewerbsvorteil entstehen zu lassen und zugunsten der Entwicklung des Unternehmens zu nutzen, berichten Unternehmen im (Konzern-) Lagebericht oder in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht über die Nachhaltigkeitsleistungen des Unternehmens. Damit informieren sie interne und externe Anspruchsgruppen, wie Anteilseigner, Analysten, Kunden, Mitarbeiter, Regierungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, Lieferanten und die interessierte Öffentlichkeit. Mit diesen Informationen können Unternehmen ihre Wahrnehmung als verantwortungsvoll geführte Organisationen erhöhen, ihre Marktkapitalisierung erhalten und stärken, im Wettbewerb als attraktiver Arbeitgeber angesehen werden, Akquisitionsvorteile realisieren u.v.a.m.

 

Bestehende nationale Regelungen zur Berichterstattung

Bereits heute enthalten die Vorschriften des HGB Regelungen zur Berichterstattung mit Nachhaltigkeitsbezug im (Konzern-) Lagebericht. Danach besteht für große Kapital- bzw. Personenhandelsgesellschaften die Verpflichtung im Rahmen der Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zu berichten. Dazu gehören Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange soweit diese für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind auch Aspekte der Nachhaltigkeit, die sich wesentlich auf die künftige Entwicklung der Gesellschaft bzw. Konzerns auswirken, mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen bzw. zu erläutern. Des Weiteren werden von kapitalmarktorientierten Unternehmen in der Erklärung zur Unternehmensführung zusätzliche Angaben dann gefordert, sofern die Unternehmensleitung eine freiwillige Selbstverpflichtung eingegangen ist, die Unternehmensführung an den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten.

 

Aktuelle Entwicklungen

Die fortschreitende Entwicklung in der Berichterstattung über Aspekte der Nachhaltigkeit wird u.a. auch durch die - gegenüber den heute geltenden Berichtspflichten im Rahmen des (Konzern-) Lageberichts - gestiegenen Erfordernisse nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz erkennbar, das eine Ausweitung der Berichtspflichten für große Unternehmen des öffentlichen Interesses mit durchschnittlich mehr als 500 Arbeitnehmern zu nichtfinanziellen Informationen vorschreibt. Danach haben diese Unternehmen eine nichtfinanzielle Erklärung mit Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung in den (Konzern-) Lagebericht aufzunehmen. Diese Angaben können jedoch auch in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht erfolgen, sofern dieser entweder zusammen mit dem (Konzern-) Lagebericht veröffentlicht wird oder nicht später als 4 Monate nach dem Bilanzstichtag auf der Unternehmenswebsite öffentlich zugänglich gemacht wird und der (Konzern-) Lagebericht darauf verweist. Diese erweiterten Angabepflichten kommen bereits ab 1. Januar 2017 zur Anwendung.

 

Vorteile einer externen Prüfung

Einer externen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts kommt eine entscheidende Erhöhung der Glaubwürdigkeit dieser Berichterstattung zu, unterstützt den Reputationserhalt bzw. Reputationsaufbau und verbessert die Kommunikation mit den Anspruchsgruppen. Weitere Vorteile einer externen Prüfung können sich aus Vorschlägen zur Gestaltung der internen Prozesse, Hinweisen auf Verbesserungspotentiale zum Nachhaltigkeitsmanagement und durch Empfehlungen zur Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Corporate Governance ergeben.

 

Unser Service

Unsere Experten unterstützen Sie gerne im Rahmen einer Aufstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes bzw. bei Fragestellungen zur nichtfinanziellen Erklärung oder führen eine prüferische Durchsicht bzw. Prüfung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes durch.